Sehr geehrtes Mitglied, unsere berufliche Situation ist geprägt von staatlicher Bevormundung und chronischer Unterfinanzierung. Die aktuelle Gesundheitsreform verschlechtert die Umstände, unter denen wir unsere tägliche Arbeit verrichten müssen, weiterhin. Dagegen müssen wir uns nicht nur wehren, sondern wir benötigen auch Perspektiven für unsere Zukunft. Eine Möglichkeit ist der „Ausstieg aus dem System“. Diese Aktion muss im Vorfeld sorgfältig geplant und dargestellt werden. Dies gelingt nur im Verbund mit anderen Organisationen. Aus dieser Kenntnis heraus kooperiert die Gesundheitsoffensive Hessen auf Bundesebene mit dem Bundesverband der Ärztegenossenschaften. Wie bereits in der Vergangenheit mitgeteilt, wird zur Zeit unter der Federführung von Herrn Dr. Bittmann zu diesem Thema eine Art Handbuch vorbereitet und soll zum Jahresende herausgegeben werden. Andere berufliche Perspektiven sind in unserer Mitgliederversammlung besprochen worden und aus dem Protokoll auf unserer Homepage ersichtlich. Weiterhin arbeiten wir in der Agenda 5.11 mit. Kooperation bedeutet aber nicht, dass wir unsere Identität aufgeben dürfen, sondern der Vorstand muss gemäß der Vereinssatzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung tätig sein. Somit stehen wir für Aufhebung der Budgets, Erhalt der Freiberuflichkeit und Einführung der Kostenerstattung. Es ist Aufgabe des Vorstandes der GOH, diese Beschlüsse umzusetzen. Bislang waren unsere politischen Gegner Politik und Kostenträger gewesen. Leider gibt es in Hessen zur Zeit eine weitere Institution, welche unsere Interessen nicht mehr effektiv vertritt. Dies ist die von uns finanzierte Kassenärztliche Vereinigung Hessen, vertreten durch den Vorstand. Die Probleme um Abrechnung und HVV sind allen bekannt und haben mittlerweile unerträgliche Formen angenommen. Bei Einführung des jetzigen HVV wurde uns versprochen, dass „größere Honorarverwerfungen nicht vorkommen würden“. Ein Punktwert von 4 Cent bei den Regelleistungsvolumina wurde zugesagt. Anlässlich der Vertreterversammlung in Fulda wurde erneut angekündigt, dass Honorarverluste ausgeglichen werden können. Das Rechtsanwaltbüro Buchholz & Partner in Hamburg schreibt zum hessischen HVV: „Dieser ist so kompliziert gestrickt, dass selbst die Vertragspartner KV und Kassen nicht mehr in der Lage sind, das Honorar auszurechnen“. Bezüglich der 5%-Regelung wird darauf hingewiesen, dass Absichtserklärungen der KV keinen Rechtsschutz darstellen. Für die Abrechnung 2006 sollen nun die Quartale des Jahres 2005 als Referenz genommen werden. Dies bedeutet im Vorfeld, das stattgefundene Honorarverluste weiterhin verstärkt werden. Für berufspolitische Aktionen sind diese Referenzquartale eine Katastrophe, weil eine bewusste Reduktion der Praxistätigkeit unter Umständen im folgenden Jahr bestraft wird. Für die Neugestaltung der Abrechnung in Hessen haben wir Verständnis gezeigt, für das Nichteinhalten von Versprechungen gibt es keine Entschuldigung. Durch die verspäteten Korrekturen unserer Abrechnungen ist eine betriebswirtschaftliche Führung der Praxen nicht mehr möglich. Dies hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zu verantworten. Er wird aufgefordert, hier schnellstens Abhilfe zu schaffen und sein Versprechen einzulösen. Für den Vorstand Dr. med. Werner Prinz 1. Vorsitzender |